Vertagung im "Prozess" gegen 5 griechische Zyprioten in besetzten Gebieten

Der "Prozess" gegen die fünf griechischen Zyprioten, die in den besetzten Gebieten festgehalten werden, wurde nach der heutigen zweiten "Anhörung" vor dem "Militärgericht" im besetzten Nikosia auf Donnerstag vertagt. Die Vertagung wurde gewährt, damit das "Gericht" über einen Antrag der "Staatsanwaltschaft" auf Durchführung einer Autopsie am Tatort entscheiden kann, ein Antrag, gegen den die Verteidigung Einspruch erhob.
Nach Informationen türkisch-zypriotischer Medien wurden zwei Zeugen der "Staatsanwaltschaft", Mitglieder der "Polizei", befragt. Ihre Befragung konzentrierte sich auf technische Details bezüglich des Vorhandenseins von Schildern in dem Gebiet und der getönten Scheiben des Fahrzeugs der Angeklagten.
Die "Staatsanwaltschaft" stellte einen Antrag auf Durchführung einer Autopsie, woraufhin die Verteidigung Einspruch erhob und den Antrag als Versuch bezeichnete, Lücken im "Ermittlungsverfahren" zu verdecken.
Gleichzeitig wurden gestern und heute die von der Verteidigung gegen die Entscheidungen zur Inhaftierung der fünf griechischen Zyprioten eingelegten "Berufungen" "angehört". Entscheidungen über die "Berufungen" wurden vorbehalten.