Oberster Gerichtshof: Speichelprobe zur Identifizierung für ungültig erklärt

Der Oberste Gerichtshof hat eine Verfügung des Bezirksgerichts Limassol aufgehoben, die die obligatorische Entnahme von genetischem Material (Speichelprobe) von einem Häftling erlaubte. Das Gericht entschied, dass die Notwendigkeit der Probenentnahme nicht ausreichend begründet sei.
Die Entscheidung erfolgte nach einem Antrag des Häftlings, der argumentierte, dass die Polizei sein genetisches Material bereits identifiziert habe und es keinen Grund für eine erneute Probenentnahme gebe. Der Fall betrifft eine Polizeioperation von YKAN Limassol am 15. April 2025, bei der Feuerwerkskörper, Seile und eine verdächtige Substanz gefunden wurden.
Die Untersuchung der Funde ergab Berichten zufolge, dass das genetische Material des Antragstellers identifiziert wurde, was zu seiner Verhaftung im Juni führte. Am 25. Juni 2025 forderte die Polizei eine neue Probe an, die der Häftling jedoch verweigerte. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das Bezirksgericht die Notwendigkeit der Verfügung nicht geprüft habe, da die Identifizierung bereits erfolgt sei.
Das Gericht betonte, dass die Erhebung genetischer Daten nur dann zulässig ist, wenn sie unbedingt erforderlich ist. Daher hob es die Verfügung vom 26. Juni 2025 auf und sprach dem Antragsteller Gerichtskosten in Höhe von 1.000 € zu.