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Oberstes Gericht weist Berufung in Fall von Kinderpornografie ab

By Staff
Oberstes Gericht weist Berufung in Fall von Kinderpornografie ab
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Der Oberste Gerichtshof hat eine Berufung einer Person abgewiesen, die vom Strafgerichtshof von Larnaka wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Kinderpornografie verurteilt wurde. Der Berufungskläger beantragte die Erlaubnis, den Fall für eine dritte und letzte Überprüfung zu registrieren.

Die Berufung betraf Rechtsfragen, die sich nach Angaben des Berufungsklägers aus einer Entscheidung des Berufungsgerichts vom 31. Oktober 2025 ergaben. Das Strafgericht von Larnaka hatte ihn am 29. November 2023 für schuldig befunden.

Gemäß der Gerichtsentscheidung wurde der Berufungskläger in zwei Anklagepunkten wegen Erwerbs von Kinderpornografie und in vier Anklagepunkten wegen Besitzes von Kinderpornografie für schuldig befunden, was gegen Artikel 8(1) des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und der Darstellung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern von 2014 (Gesetz 91(I)/2014) verstößt. Er erhielt gleichzeitige Freiheitsstrafen, die längste davon betrug fünf Jahre. Seine Verurteilung wurde im Berufungsverfahren bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Voraussetzungen von Artikel 9(3)(c) des Gesetzes über die Rechtspflege von 1964 (Gesetz 33/1964), das die Zuständigkeit der dritten Instanz auf rein rechtliche Fragen beschränkt, nicht erfüllt seien.

Folglich wies der Oberste Gerichtshof die Berufung ab und verurteilte den Berufungskläger zur Tragung der Kosten.