Oberstes Gericht weist Berufung im Fall M. Drousiotis wegen Verleumdung ab

Der Oberste Gerichtshof wies die Berufung der Zeitung «Phileleftheros» und der Nachrichtenagentur «Kronos» gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zugunsten von Makarios Drousiotis in einem Verleumdungsfall ab. Der Fall betraf eine Veröffentlichung in der Zeitung «O Phileleftheros» vom 25.03.2009.
Die Veröffentlichung mit dem Titel «Quiz» besagte, dass M. Drousiotis «ein Türke ist, der ein griechisches Pseudonym verwendet, oder ein Grieche, der davon träumt, Janitschar zu werden, aber Angst vor dem Sunnetti hat?». Das erstinstanzliche Gericht befand die Veröffentlichung für verleumderisch und sprach 35.000 € Schadenersatz zu.
Der Oberste Gerichtshof wies die Behauptungen der Berufungskläger auf eine faire Stellungnahme und überhöhten Schadenersatz zurück und bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Das Berufungsgericht bezeichnete die Veröffentlichung als «beleidigend und verleumderisch» und wies die Behauptung einer Satire zurück.