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Grundsatzurteil: Polizei darf DNA/Fingerabdrücke erheben

By Staff
Grundsatzurteil: Polizei darf DNA/Fingerabdrücke erheben
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Der Oberste Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Polizei gemäß Artikel 25 des Polizeigesetzes (N. 73(I) 2004) DNA-Proben und Fingerabdrücke von Häftlingen erheben darf.

Das Urteil, das am 12. September 2025 erlassen wurde, erlaubt es den Strafverfolgungsbehörden, Messungen, Fotos und Fingerabdrücke von Personen in rechtmäßiger Haft zu erheben. Das Gericht prüfte, ob Artikel 15 der Verfassung, der das Recht auf Achtung des Privatlebens betrifft, durch Artikel 25 des Gesetzes verletzt wird.

Das Gericht entschied, dass Artikel 15 Einschränkungen des Rechts auf Privatleben durch Gesetze zulässt, sofern dies einem legitimen Zweck dient, wie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Verhinderung von Kriminalität.

Der Fall wurde von den Anwälten Frau Polina Efthivoulou, Frau Christia Kythraiotou, Herrn Vasilis Bissas und Frau Irakleia Zisimou im Namen des Generalstaatsanwalts bearbeitet.

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