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Wichtiger Beschluss des Obersten Gerichtshofs zur Kinderpornografie

By Staff
Wichtiger Beschluss des Obersten Gerichtshofs zur Kinderpornografie
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Der Juristische Dienst gab bekannt, dass der Oberste Gerichtshof die Verwendung des ICACCOPS-Systems durch die Polizei zur Identifizierung von IP-Adressen von Benutzern, die Kinderpornografie verbreiten, für rechtmäßig erklärt hat.

Die Entscheidung vom 30. Juli 2025 wies den Antrag eines Verdächtigen auf Aufhebung einer Zugriffsanordnung auf eine über ICACCOPS lokalisierte IP-Adresse zurück. Dem Verdächtigen wird der Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornographedateien vorgeworfen.

Das Gericht entschied, dass die Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter rechtmäßig ist und keine personenbezogenen Daten des Nutzers darstellt, da sie dem Anbieter gehören. Der Zugriff der Polizei darauf ist nach einer gerichtlichen Anordnung ebenfalls rechtmäßig.

Dem Fall zufolge besaß und verbreitete ein Benutzer zwischen September 2022 und Januar 2025 Kinderpornographedateien. Die Identifizierung des Benutzers wurde durch eine gerichtliche Anordnung ermöglicht, die den Zugriff auf die IP-Adresse gestattete.

Der Fall wurde von Andreas P. Aristides und Nadia Koliarou, Anwälte der Republik, im Namen des Generalstaatsanwalts bearbeitet.

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