Aykuts Antrag auf Freilassung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt

Das Strafgericht Nikosia wies den Antrag auf Freilassung des israelischen Geschäftsmannes Simon Aykut zurück und entschied, dass die Verteidigung nicht nachweisen konnte, dass die in Zypern angebotenen Diagnose- und Behandlungsmethoden denen im Ausland unterlegen sind.
Der Anwalt des 75-jährigen Geschäftsmannes, dem die Veruntreuung von Eigentum in den von der Türkei besetzten Gebieten Zyperns vorgeworfen wird, beantragte die Freilassung seines Mandanten und begründete dies mit der Notwendigkeit spezialisierter medizinischer Untersuchungen im Ausland aufgrund von Anzeichen für ein ernstes Gesundheitsproblem.
In der heute von der Präsidentin des Strafgerichts Nikosia, Christiana Parpota, verkündeten Entscheidung wird unter anderem erwähnt, dass es in Zypern drei Diagnosemethoden gibt, deren Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt wurde. In der Entscheidung heißt es auch, dass aus den von der Verteidigung vorgebrachten Argumenten nicht hervorgeht, dass diese drei Methoden der in Zypern nicht verfügbaren Roboterdiagnosemethode unterlegen sind.