Louiza Zannetou im Atemalkoholtest-Fall freigesprochen: Unsachgemäße Gerätebedienung und chronisches Asthma

Die Gesetzeskommissarin Louiza Zannetou wurde am 11.01.2014 vom Vorwurf freigesprochen, keine ausreichende Probe bei einem Atemalkoholtest abgegeben zu haben. Bezirksrichterin Georgia Karamalli entschied, dass Frau Zannetou den Zusammenhang zwischen ihrem Gesundheitszustand und ihrer Unfähigkeit, eine zufriedenstellende Atemprobe abzugeben, ausreichend nachgewiesen hat.
Der erste Test ergab 40 mg% statt 22 mg%. Während der Anhörung sagten drei Zeugen der Anklage und zwei Zeugen der Verteidigung aus, darunter der stellvertretende Polizeichef Yiannakis Georgiou.
Ein Schlüsselfaktor für den Freispruch war die unsachgemäße Vorgehensweise des Polizisten während des Abschlusstests, der das Gerät wiederholt zurückzog, während Frau Zannetou eine Probe abgab. Das Gericht berücksichtigte die Aussage eines Sachverständigen und von Herrn Georgiou.
Das Gericht verwies auf unsachgemäße Polizeipraktiken, akzeptierte das ärztliche Attest von Frau Zannetou für chronisches Asthma und Bronchitis und stellte ihre Kooperation fest. Der Fall wurde aufgrund der Publizität auf Anweisung des ehemaligen Polizeichefs Stelios Papatheodorou vor Gericht gebracht, ohne an den Rechtsdienst verwiesen zu werden.