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Prozess gegen deutsche Immobilienmaklerin: Urteil am 8. Oktober

By Staff
Prozess gegen deutsche Immobilienmaklerin: Urteil am 8. Oktober
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Der Prozess gegen die deutsche Immobilienmaklerin Eva Isabella Künzel vor dem Strafgericht Nikosia geht in die Endphase. Das Urteil wird am 8. Oktober erwartet.

Der Fall betrifft Anklagen wegen der widerrechtlichen Aneignung griechisch-zyprischer Immobilien in den besetzten Gebieten. Die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftung am 7. Juli 2024 am Flughafen Larnaka und die Wahrung ihrer Rechte stehen im Mittelpunkt des Verfahrens.

Die Verteidigung bestreitet die Gültigkeit des Einverständniserklärung zur Durchsuchung ihres Gepäcks und beruft sich auf ein Gutachten eines Schriftsachverständigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung reichten schriftliche Plädoyers ein, die auf nationaler und europäischer Rechtsprechung beruhen.

Anna Matthaiou, die die Staatsanwaltschaft vertritt, argumentierte, dass die Angeklagte Englisch verstehe und über ihre Rechte informiert worden sei. Anwalt Sotiris Argyrou sprach im Namen der Verteidigung von einem Verstoß gegen Artikel 11.4 der Verfassung und Gesetz 163(1)/2005.

Vier Beweismittel wurden von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen. Die Angeklagte bleibt in Haft. Die Verteidigung lehnt die Hinzuziehung neuer Zeugen ab, während der Prozess nach dem 8. Oktober dreimal pro Woche fortgesetzt wird.

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