Prozess wegen Veruntreuung griechisch-zyprischer Immobilien: Fall einer deutschen Immobilienmaklerin schreitet voran

Der Prozess im Prozess vor dem Strafgericht Nikosia nähert sich seiner Endphase im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen die deutsche Immobilienmaklerin Eva Isabella Künzel, der die Veruntreuung griechisch-zyprischer Immobilien in den besetzten Gebieten vorgeworfen wird.
Der Gerichtsprozess konzentriert sich auf die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftung am Flughafen Larnaka am 7. Juli 2024, insbesondere darauf, ob die vorgeschriebenen Verfahren und die Rechte der Angeklagten eingehalten wurden.
Das Gericht prüft, ob Künzel in einer für sie verständlichen Sprache ausreichend über die Gründe ihrer Verhaftung informiert wurde, ob sie Zugang zu einem Anwalt hatte und ob von Anfang an eine Dolmetscherin anwesend war. Die Gültigkeit des Einverständniserklärung zur Durchsuchung ihres Gepäcks wird angefochten.
Anna Matthaiou, die die Staatsanwaltschaft vertritt, argumentierte, dass die Angeklagte Englisch verstehe und über ihre Rechte informiert worden sei. Anwalt Sotiris Argyrou sprach im Namen der Verteidigung von einem Verstoß gegen die Artikel 11.4 der Verfassung und das Gesetz 163(1)/2005 wegen fehlender Dolmetscherin und unrechtmäßiger Durchsuchung.
Die Staatsanwaltschaft zog vier Beweismittel zurück. Die Entscheidung über den Prozess im Prozess wird am 8. Oktober 2025 erwartet, wenn auch der Hauptfall beginnt. Die Angeklagte bleibt in Haft.
Die Verteidigung beanstandete die Hinzufügung von 10 weiteren Zeugen zu den bestehenden 44. Der Prozess wird dreimal pro Woche fortgesetzt.