Zypern: Gericht bestätigt Haft für Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung

Der zyprische Berufungsgerichtshof hat die Berufungen zweier Personen abgelehnt und die Entscheidung aufrechterhalten, sie bis zu ihrem Prozess vor dem Strafgericht in Haft zu behalten. Die Anklagen umfassen sexuelle Ausbeutung von Erwachsenen, die Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung und Entführung.
Die Angeklagten sollen von 2000 bis Juli 2025 an einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen sein und eine Frau aus Bulgarien zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gehandelt haben. Sie werden auch beschuldigt, die Frau unrechtmäßig ihrer Freiheit beraubt zu haben.
Laut Anklageschrift ereigneten sich die Straftaten in Zypern, Bulgarien und Deutschland. Die Beschwerdeführerin wurde als Opfer von Menschenhandel anerkannt. Sie behauptet, ein Angeklagter habe sie in Bulgarien und Deutschland sexuell ausgebeutet. Als sie nach Zypern floh, spürte er sie auf und entführte sie mit Hilfe der anderen Angeklagten.
Das Berufungsgericht betonte die Schwere der Straftaten und die Fluchtgefahr und wies die Berufungen als unbegründet zurück.