G. Gavriil: Kann er beschuldigt werden, das Göttliche zu beleidigen? A. Aimilianidis antwortet

Eine Collage von Werken des Künstlers Giorgos Gavriil hat heftige Reaktionen ausgelöst, wobei die öffentliche Meinung gespalten bleibt. ELAM hat eine Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Gavriil wegen Beleidigung religiöser Gefühle gefordert und sich dabei auf die Artikel 141 und 142 des Strafgesetzbuchs berufen.
Efthymios Diplaros bezeichnete dies als 'Blasphemie' und 'Ekel' und forderte das Eingreifen der Justiz. Die Polizei bestätigte, dass sie das Schreiben von ELAM erhalten hat und den Fall untersucht, wobei sie auf Anweisungen des Juristischen Dienstes wartet.
Der Anwalt Achilleas Aimilianidis argumentiert, dass keine Straftat vorliegt. Er hält es für fraglich, ob Artikel 141 des Strafgesetzbuchs auf Kunstwerke anwendbar ist, und betont, dass die Absicht nachgewiesen werden muss, um eine Straftat zu begründen. Er verwies auch auf die Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 19 der zypriotischen Verfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
G. Gavriil prangerte Morddrohungen gegen den Galeristen an, wobei die Polizei noch keine offizielle Beschwerde erhalten hat. A. Aimilianidis stellte fest, dass in diesem Fall eine Straftat vorliegt.