Deutsche Immobilienmaklerin wegen Aneignung griechisch-zyprischer Immobilien in Haft

Die deutsche Immobilienmaklerin, die beschuldigt wird, in den besetzten Gebieten griechisch-zyprische Immobilien widerrechtlich angeeignet zu haben, bleibt in Haft. Das Berufungsgericht wies ihren Antrag auf Freilassung ab und entschied, dass es keine Grundlage für einen Eingriff in die ursprüngliche Entscheidung gebe.
Das Berufungsgericht erklärte, dass keine Verstöße festgestellt wurden, die eine Änderung der Entscheidung erforderlich machten. Der Anwalt der deutschen Frau, Sotiris Argyrou, hatte sich auf ihre Haftbedingungen im Zentralgefängnis bezogen und argumentiert, dass sie nicht die notwendige Zeit und die Mittel habe, um ihre Verteidigung vorzubereiten.
Quelle: Cyprus News Agency