Verurteilung wegen heimlicher Aufnahme eines zweistündigen Treffens bestätigt

Das Berufungsgericht bestätigte eine Verurteilung wegen Abfangens privater Kommunikation in einem Fall, in dem ein Mann heimlich ein zweistündiges Treffen aufzeichnete. Der Fall betraf die Aufzeichnung eines Treffens am 21. März 2016 in den Büros einer zypriotischen Organisation, an dem Mitglieder des Verwaltungsrats teilnahmen, während der Angeklagte telefonisch teilnahm.
Das Treffen sollte dem Angeklagten ermöglichen, auf finanzielle Fragen zu antworten, die sich aus einer internen Prüfung ergaben. Die Diskussion dauerte fast zwei Stunden, ohne dass die anderen Teilnehmer wussten, dass sie aufgezeichnet wurde.
Der Angeklagte wurde im Juni 2016 entlassen und reichte später eine Klage gegen die Organisation vor einem ausländischen Gericht ein. Die Existenz der Aufnahme wurde bekannt, als sie vom Angeklagten im Gerichtsverfahren vorgelegt wurde. Das Gericht entschied, dass die Aufnahme einen Verstoß gegen das Gesetz 92(I)/1996 zum Schutz der Privatsphäre der privaten Kommunikation darstellt.
Das Berufungsgericht wies die Berufung zurück und betonte, dass der Begriff der privaten Kommunikation nicht auf Angelegenheiten des persönlichen Lebens beschränkt ist, sondern jedes Gespräch umfasst, das vertraulich geführt wird. Das Gericht betonte auch die verfassungsrechtliche Dimension der Privatsphäre der Kommunikation, die durch die Verfassung der Republik Zypern geschützt ist.