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Neue Wendung im Fall der deutschen Immobilienmaklerin: Spannungen vor Gericht

By Staff
Neue Wendung im Fall der deutschen Immobilienmaklerin: Spannungen vor Gericht
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Im Fall der deutschen Immobilienmaklerin Eva Isabella Künzel, die beschuldigt wird, griechisch-zypriotisches Eigentum in den besetzten Gebieten widerrechtlich angeeignet zu haben, könnte es zu einem neuen „Prozess im Prozess“ kommen. Der Fall wird vor dem Ständigen Strafgericht Nikosia verhandelt.

Die Verhandlung wurde nach der Entscheidung vom 8. Oktober fortgesetzt, in der das Gericht von der Polizei beschaffte Beweismittel zurückwies und sie als Ergebnis einer Verletzung der Verfassungsrechte der Angeklagten einstufte. Insbesondere die Durchsuchung ihres Gepäcks und die Beschlagnahmung von Gegenständen wurden als verfassungswidrig eingestuft.

Die Angeklagte ist mit 46 Anklagen konfrontiert, darunter die Förderung illegaler Transaktionen, die illegale Nutzung griechisch-zypriotischen Eigentums in den besetzten Gebieten (2023–2024) und die Geldwäsche aus illegalen Aktivitäten.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Anna Matthaiou, berief die Zeugin Dimitra Stavrou, Hauptfeldwebel des Polizeipräsidiums. Der Verteidiger Sotiris Argyrou erhob Einspruch und argumentierte, dass die Aussage eine Folge der illegalen Handlungen der Polizei sei.

Die Spannungen eskalierten, als die Staatsanwaltschaft versuchte, Künzels Verhörprotokoll vorzulegen, und beantragte, bestimmte Fragen und Antworten zu streichen. Herr Argyrou äußerte Bedenken und erklärte, die Aussage basiere auf Dokumenten, die nach ihrer illegalen Verhaftung beschafft worden seien.

Der Präsident des Gerichts, Nikolas Georgiadis, erinnerte daran, dass sich die Entscheidung nur auf die Durchsuchung und Beschlagnahmung und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Verhaftung beziehe. Die Verhandlung wurde auf den 22. Oktober verschoben.

Bis dahin bleibt die Angeklagte in Haft.

Quelle: Zypriotische Nachrichtenagentur

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