Nigerianer kehrt nach freiwilliger Ausreise aus besetzten Gebieten nach Zypern zurück

Das Gericht wies einen Antrag auf einen Habeas-Corpus-Beschluss bezüglich der Inhaftierung eines nigerianischen Staatsangehörigen im Menogeia-Haftzentrum für verbotene Einwanderer ab.
Der Antragsteller, ein nigerianischer Staatsangehöriger, war illegal in die Republik Zypern eingereist und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Anschließend unterzeichnete er eine Erklärung zur freiwilligen Ausreise und erhielt im Rahmen des Programms zur freiwilligen Rückführung 1.500 €, wodurch er am 19. Januar 2024 nach Nigeria zurückkehrte.
Er kehrte jedoch illegal über die besetzten Gebiete zurück. Er wurde verhaftet und wegen illegaler Einreise und Verstoßes gegen eine frühere Rückkehrentscheidung zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt.
Während seiner Haft stellte er einen späteren Asylantrag, der als unzulässig erachtet wurde. Es folgten Haft- und Ausweisungsbefehle, die er erfolglos vor dem Verwaltungsgericht anfocht.
Das Gericht wies den Habeas-Corpus-Antrag ab und entschied, dass die Dauer der Haft nicht rechtswidrig sei, da die Verzögerung der Ausweisung auf die eigenen rechtlichen Schritte des Antragstellers zurückzuführen sei.