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Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025-2026: Was Unternehmen wissen müssen

By Staff
Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025-2026: Was Unternehmen wissen müssen
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Die Überarbeitung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) wird voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Richtlinie zur obligatorischen Veröffentlichung von Berichten über nachhaltige Entwicklung (CSRD) trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Nach Beschwerden über übermäßige Verpflichtungen veröffentlichte die Europäische Kommission den Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung der Unternehmenspflichten. Das Europäische Parlament billigte die CSRD-Richtlinie „Stoppuhr“, die ihre Anwendung um zwei Jahre verlängert.

Am 11. Juli 2025 genehmigte die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt „Quick-Fix“, der darauf abzielt, die Verpflichtungen für die berichtspflichtigen Unternehmen der „ersten Welle“ zu erleichtern. Dies bedeutet, dass Unternehmen der ersten Welle im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 keine zusätzlichen Informationen melden müssen. Darüber hinaus profitieren in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 Unternehmen der ersten Welle mit mehr als 750 Mitarbeitern von denselben schrittweisen Bestimmungen, die für kleinere Unternehmen gelten.

Katerina Katsouli, Principal, ESG & Sustainability services, Grant Thornton, weist darauf hin, dass die CSRD-Richtlinie große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern betrifft.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Nachhaltigkeitsberichten in Europa entwickelt sich ständig weiter, mit dem Ziel, die langfristige wirtschaftliche Leistung von Unternehmen zu verbessern.

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