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Feiertag 25. März: Wie wird Arbeit im Privatsektor vergütet?

By Staff
Feiertag 25. März: Wie wird Arbeit im Privatsektor vergütet?
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Der 25. März ist ein obligatorischer Feiertag. GSEE und KE.P.E.A./GSEE informieren Angestellte des Privatsektors über die Vergütung von Arbeit an diesem Tag.

Für Unternehmen, die geschlossen sind: Der feste Tagessatz wird ohne Aufschlag an diejenigen gezahlt, die pro Tag bezahlt werden. Diejenigen, die ein Gehalt beziehen, erhalten ihr reguläres Monatsgehalt.

Für Unternehmen, die legal arbeiten:

  1. Angestellte mit Tageslohn: Sie erhalten ihren üblichen Tageslohn und einen Zuschlag von 75 %, der auf der Grundlage ihres gesetzlichen Stundenlohns für die geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird.
  2. Angestellte mit Monatsgehalt:
    1. Unternehmen, die an Sonn- und Feiertagen geschlossen sind und ausnahmsweise am 25. März arbeiten: Es sind 1/25 des Gehalts zuzüglich eines Zuschlags von 75 % auf den gesetzlichen Tageslohn für die geleisteten Arbeitsstunden fällig.
    2. Unternehmen, die an Sonn- und Feiertagen legal arbeiten: Es ist ein Zuschlag von 75 % fällig, der auf der Grundlage von 1/25 des gesetzlichen Tageslohns für die geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird.

Es ist illegal, einen Ruhetag (Freizeitausgleich) mit einem obligatorischen Feiertag zu verrechnen. Wenn die Beschäftigung 40 Stunden überschreitet, ist ein zusätzlicher Zuschlag für Überstunden fällig. Auch Mitarbeiter im Urlaub haben Anspruch auf den Tageslohn vom 25. März.

Wenn günstigere Bedingungen gelten (z. B. aus Tarifverträgen), haben diese Vorrang.

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