Entwicklungsgesetz 2022: Neue Kontrollen auch für Subventionsprüfer

Das Entwicklungsministerium weitet die Kontrollen der Subventionen des Entwicklungsgesetzes auf private Wirtschaftsprüfer aus, die die Fertigstellung von Investitionsplänen bescheinigen. Die Entscheidung betrifft auch das neueste Gesetz von 2022.
Konkret werden Stichprobenkontrollausschüsse eingerichtet, die 30 % der Investitionspläne, die als abgeschlossen zertifiziert wurden, erneut prüfen. Die Ausschüsse führen Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durch, um die Fertigstellung des Projekts, seinen Betrieb und die Übereinstimmung der Ausgaben zu überprüfen.
Bei Verstößen werden die Sanktionen auf die Wirtschaftsprüfer ausgedehnt. Fälle mit Auslassungen werden an den Ausschuss für Rechnungslegungsstandards und -prüfungen (ELTE) weitergeleitet.