Vereinfachung der Verfahren im Amt des Gesellschaftsregisters

Das Amt des Gesellschaftsregisters vereinfacht seine Verfahren im Rahmen des Aktionsplans zur Modernisierung und Reorganisation.
Der Ministerrat hat am 11. Juni Gesetzentwürfe und Verordnungen genehmigt, die auf die rechtliche Grundlage der vom Amt ausgestellten Bescheinigungen, die Modernisierung bestehender Typen und die Einführung neuer Typen abzielen.
Die Gesetze wurden am 19. Juni dem Parlament vorgelegt und werden am 24. Juni im Ausschuss für Energie, Handel, Industrie und Tourismus erörtert. Konkret wurden die Gesetzentwürfe „Gesetz zur Änderung des Gesellschaftsgesetzes (Nr. 2) von 2025“, „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personengesellschaften und Handelsnamen von 2025“, „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV) (Durchführungsbestimmungen) von 2025“ und die Verordnungen „Verordnungen zur Änderung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) von 2025“ genehmigt.
Die neuen Bestimmungen umfassen die Entwicklung neuer Arten von Zertifikaten, die Neugestaltung bestehender Zertifikate, die Online-Ausstellung und -Zustellung von Zertifikaten sowie die Einführung eines elektronischen Siegels. Es sieht auch die Ausstellung beglaubigter Übersetzungen vor.
Die Änderungen betreffen Unternehmen, ausländische Unternehmen, europäische Unternehmen, EWIV, Handelsnamen und Genossenschaften.
Die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt mit der Einführung des neuen IT-Systems innerhalb des Jahres 2026, das im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans der Republik Zypern umgesetzt wird.