Arbeitsunterbrechung wegen Hitzewelle: Anweisungen der Arbeitsbehörde

Die Abteilung für Arbeitsinspektion (TEE) hat die Aussetzung von Arbeiten im Freien und Lieferungen zwischen 12:00 und 16:00 Uhr aufgrund der Hitzewelle angekündigt, nachdem der Wetterdienst eine Warnung vor einer orangefarbenen Gefahrenstufe herausgegeben hat.
Die Aussetzung betrifft schwere und mittelschwere Arbeiten im Freien sowie den Transport von Produkten mit zweirädrigen Fahrzeugen oder persönlichen Mobilitätsgeräten. Die Warnung gilt für Gebiete mit einer Höhe unter 300 Metern (mehr als 10 km von der Küste entfernt) und Berggebiete über 1150 Metern.
Für andere Fälle erinnert die TEE an die Bestimmungen des Verhaltenskodex für die thermische Belastung von Arbeitnehmern (K.Δ.Π. 291/2014, K.Δ.Π. 206/2020 und K.Δ.Π.231/2023), die eine Messung der thermischen Belastungsparameter und eine entsprechende Anpassung der Arbeit erfordern.
Häufige Pausen im Schatten, Vermeidung anstrengender Arbeiten während der heißen Stunden, Bereitstellung von kühlem Wasser, Verwendung geeigneter Kopfbedeckungen und leichter Kleidung werden empfohlen.
Bei Temperaturen von 39 °C bis 46 °C muss die Arbeit je nach relativer Luftfeuchtigkeit und Schwere der Arbeit eingestellt werden. Weitere Informationen sind auf der TEE-Website oder unter 22879191 erhältlich.