Osterbonus 2026: Arbeitslosengeld und Beträge

Es wird erwartet, dass der griechische öffentliche Arbeitsdienst (DYPA) den Osterbonus an arbeitslose Leistungsberechtigte vor Gründonnerstag, dem 9. April 2026, auszahlt.
Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die das reguläre Arbeitslosengeld von 540 Euro erhalten, und diejenigen, die in das gestaffelte Leistungsmodell bis zu 1.295 Euro einbezogen sind. Sie erhalten einen Betrag in Höhe der Hälfte des monatlichen Leistungsbetrags.
Mindestlohnerhöhung: Wenn die Erhöhung zwischen 3,5 % und 8 % liegt, beträgt der Osterbonus etwa zwischen 279 und 292 Euro, gegenüber derzeit 270 Euro.
Einen vollen Bonus erhalten diejenigen, die vom 1. Januar bis 30. April durchgehend gefördert wurden (12,5 tägliche Zulagen). Bei kürzeren Zeiträumen wird der Betrag anteilig ausgezahlt (3 tägliche Zulagen/Monat).
Der Bonusbetrag wird auf der Grundlage des festen Teils der neuen Leistung berechnet, der einen Prozentsatz des täglichen Mindestlohns darstellt (70 % im ersten Quartal, 60 % im zweiten, 50 % im dritten, 40 % im vierten).
Die Zahlung erfolgt per Prepaid-Karte, die es ermöglicht, bis zu 50 % in bar abzuheben und den Rest für Einkäufe zu verwenden.
Das Arbeitsministerium wird voraussichtlich Anfang April eine offizielle Ankündigung mit dem genauen Zahlungstermin veröffentlichen.