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Osterbonus 2026: Fristen und Berechnung

By Staff
Osterbonus 2026: Fristen und Berechnung
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Der Osterbonus 2026 muss bis zum Mittwoch vor Ostern an die Beschäftigten des Privatsektors ausgezahlt werden. Er betrifft alle Arbeitnehmer mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.

Der Betrag wird anteilig zur Beschäftigungsdauer vom 1. Januar bis zum 30. April berechnet. Berechnungsgrundlage ist das Einkommen, das der Arbeitnehmer 15 Tage vor Ostern erhalten hat.

Zu den regelmäßigen Einkünften gehören unter anderem die Vergütung für Überstunden, Sonntagsarbeit, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Leistungsprämien und Urlaubsgeld.

Neben dem Fall der kontinuierlichen Arbeit werden auch Tage der rechtmäßigen Abwesenheit (z. B. Urlaub, Mutterschaft, Studienurlaub) berücksichtigt. Insbesondere bei Krankheit werden die Zeiträume der „Dreitageskrankheit“ berücksichtigt, während die Tage, für die die Krankenkasse Krankengeld zahlt, abgezogen werden.

Für die Berechnung des Osterbonusbetrags wird die Art der Bezahlung der Arbeitnehmer berücksichtigt, d. h. ob sie nach Tagessatz oder nach Gehalt bezahlt werden.