Osterbonus 2026: Berechnung und Fristen für Arbeitnehmer

Mit dem Näherrücken von Ostern erwarten die Beschäftigten des Privatsektors den Osterbonus 2026. Die Zahlung ist bis zum Mittwoch der Karwoche obligatorisch und entspricht einem halben Monatsgehalt oder 15 Tagessätzen, abhängig von der Vergütung.
Der Osterbonus wird an alle Beschäftigten des Privatsektors mit einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gezahlt, unabhängig von der Dauer des Vertrags.
Wann wird er gezahlt: Obligatorisch bis zum Mittwoch der Karwoche. Arbeitgeber können ihn auch früher zahlen.
Wie wird er berechnet: Der Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April wird berücksichtigt. Wenn der Arbeitnehmer während dieses gesamten Zeitraums gearbeitet hat, hat er Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt (für Gehaltsempfänger) oder 15 Tagessätze (für Tageslohnabhängige). Für einen kürzeren Zeitraum wird ein anteiliger Betrag gezahlt.
Arbeitnehmer und Unternehmen sollten auf den Berechnungszeitraum, die regelmäßigen Einkünfte und die vom Berechnung abgezogenen Tage achten, um die korrekte Auszahlung des Bonus zu gewährleisten.