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DYPA: Mutterschaftsgeld auch für Selbstständige

By Staff
DYPA: Mutterschaftsgeld auch für Selbstständige
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DYPA stellt klar, dass das Mutterschaftsgeld in Höhe von 880 Euro pro Monat, das für 9 Monate gezahlt wird, ab April 2024 auch Selbstständigen, Freiberuflerinnen und Landwirtinnen über einen Antrag auf der speziellen Plattform von DYPA zur Verfügung steht.

Diese Klarstellung erfolgt nach Berichten in den sozialen Medien über die Abschaffung des Zuschusses für Unternehmerinnen. Laut DYPA deckt der Zuschuss diejenigen ab, die arbeiten, unabhängig davon, ob sie Unternehmer, Selbstständige oder Angestellte sind, sofern sie die Versicherungsbedingungen erfüllen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mutter berechtigt ist, bis zu 7 Monate des Zuschusses auf den Vater zu übertragen, sofern sie mindestens die ersten 2 Monate selbst erhalten hat. Die Übertragung gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare mit einer gemeinsamen Erklärung an e-EFKA.

Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist die Schuldenfreiheit gegenüber EFKA.

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Quelle: protothema.gr