Gesetzentwurf zur Rückführung von Talenten nach Zypern genehmigt

Das Parlament hat den Gesetzentwurf zur Talentförderung genehmigt, der darauf abzielt, zypriotische und ausländische Wissenschaftler durch Steueranreize für den zypriotischen Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Der Gesetzentwurf ändert das Einkommensteuergesetz und sieht Steueranreize für die Umsiedlung von Fachkräften und die Rückführung zypriotischer Bürger vor.
Die vorgeschlagenen Regelungen umfassen eine Erhöhung des Prozentsatzes der Vergütung aus der ersten Beschäftigung in der Republik, die von der Einkommensteuer befreit ist, von 20 % auf 25 %, eine Erhöhung des maximalen Steuerfreibetrags von 8.550 € auf 25.000 € und eine Verkürzung der erforderlichen Arbeitszeit außerhalb der Republik von fünfzehn auf sieben Jahre nach Abschluss des Studiums.
Außerdem wird das Kriterium für die Beschäftigung außerhalb der Republik dahingehend geändert, dass es 36 Monaten in den letzten fünf Jahren entspricht, anstatt drei aufeinanderfolgenden Jahren.
Die vorgeschlagene Steuermaßnahme wird alle fünf Jahre evaluiert.
Es wurde klargestellt, dass Personen aus Drittländern nicht von den Bestimmungen des Gesetzentwurfs ausgeschlossen werden können.
Seit der Ankündigung der Absicht der Regierung wurden 600 Anträge auf der Plattform „Minds in Cyprus“ eingereicht.
Das Finanzministerium hat zwei überarbeitete Texte vorgelegt, die sich auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Neudefinition der Zulassungskriterien konzentrieren.
Die Begünstigten der Steuerbefreiung werden um Selbstständige erweitert, sofern deren Einkommen mindestens 30.000 € pro Jahr beträgt.
Der 1. Januar 2025 wird als Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Regelungen festgelegt.
Eine Bestimmung zur Beendigung des bestehenden Steuerrahmens wurde gestrichen, der bis 2027 in Kraft bleibt.
Quelle: CNA