Bauen außerhalb des Bebauungsplans: Verlängerung für kleine Grundstücke bis 2026

Das Ministerium für Umwelt und Energie (ΥΠΕΝ) gibt Eigentümern von kleinen Grundstücken außerhalb des Bebauungsplans eine letzte Möglichkeit, Baugenehmigungen zu erhalten. Eine neue Verordnung, die in einem Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation enthalten ist, sieht eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2026 für die Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Baugenehmigungen für Grundstücke vor, die kleiner als 4.000 qm sind.
Die Verlängerung betrifft Grundstücke, die durch alte Unterteilungen entstanden sind und bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B. eine Front an internationalen, nationalen, Provinz-, Gemeinde- und Gemeinschaftsstraßen. Die Gültigkeit von Vorabgenehmigungen wird ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Ein hochrangiger Beamter von ΥΠΕΝ erklärte, die Entscheidung sei aufgrund von Problemen mit der städtebaulichen Anerkennung von Straßen und der Arbeitsbelastung der Baudienste getroffen worden.
Für große Grundstücke über 4 Hektar ist die Situation seit März 2023 weiterhin „eingefroren“. Die Lösung wird voraussichtlich Mitte 2026 mit einem Präsidialdekret kommen, das die Kriterien für die Straßenerkennung festlegt.
Gleichzeitig laufen landesweit zwei „Pakete“ von Straßenerkennungsstudien mit Gesamtkosten von 196 Millionen Euro, die bis April 2026 abgeschlossen sein sollen.