Überprüfung der Bußgelder für verspätete Null- und Gutschriftensteuererklärungen

Eine Reduzierung der Bußgelder für die verspätete Abgabe von Null- und Gutschriftensteuererklärungen wird in Erwägung gezogen, insbesondere wenn keine Steuerschuld entsteht. Die Initiative folgt auf Reaktionen bezüglich der Bußgelder von 250 und 500 Euro, die Freiberuflern und Unternehmen auferlegt werden.
Der Steuerausschuss empfiehlt eine Überarbeitung des Rahmens und betont, dass die Verhängung von Bußgeldern für Erklärungen ohne Haftung nicht mit Steuerschäden zusammenhängt.
Zu den spezifischen Änderungen, die in Erwägung gezogen werden, gehören die Nichterhebung einer Geldbuße für Null- oder Gutschriftensteuererklärungen ohne zu zahlende Steuer, die Festlegung einer maximalen Geldbußenobergrenze für mehrere verspätete Erklärungen und die Nichterhebung einer Geldbuße, wenn der zusätzliche Steuerbetrag bis zu 100 Euro beträgt.
Entscheidungen werden in Kürze erwartet, mit dem Ziel, Bußgelder an die tatsächliche Steuerlast zu koppeln.