KAD-Aktualisierung: Bedenken der Buchhalter bezüglich Steuererklärungen

Buchhalter äußern Bedenken hinsichtlich der bevorstehenden Aktualisierung der Aktivitätsidentifikationscodes (KAD) und der potenziellen Auswirkungen auf Steuererklärungen. Die automatische Zuordnung von KAD gemäß dem neuen europäischen Rahmen wird voraussichtlich im März 2026 stattfinden und betrifft etwa 1,9 Millionen Fachkräfte und Unternehmen.
Der Buchhaltungsverband von Athen (LSA) weist darauf hin, dass diese Änderung direkte Auswirkungen auf das Steuer-, Rechnungslegungs- und Versicherungsprofil von Unternehmen haben wird. AADE hat festgelegt, dass der automatische Übergang am 1. März 2026 stattfinden wird, während Steuerzahler bis zum 1. Juni 2026 Zeit haben, den neuen KAD über die myAADE-Plattform zu überprüfen und zu ändern.
Die LSA warnt davor, dass die KAD-Aktualisierung Probleme beim Ausfüllen und Einreichen von Steuererklärungen verursachen kann.