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Mietrückerstattung: Frist für geänderte Steuererklärungen bei AADE

By Staff
Mietrückerstattung: Frist für geänderte Steuererklärungen bei AADE
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Mieter, die keine oder eine geringere Mietrückerstattung erhalten haben, haben bis Dienstagabend Zeit, eine geänderte Steuererklärung bei AADE einzureichen. Geänderte Erklärungen auf dem E1-Formular führen nicht zu Bußgeldern und zusätzlichen Steuern, sofern sich die Änderungen ausschließlich auf die Angaben zu den Mietkosten beziehen.

Minister Kyriakos Pierrakakis hat die Einreichung geänderter Erklärungen bis zum 30. Dezember 2025 gestattet, damit die Begünstigten den tatsächlichen Betrag erhalten können, der den von ihnen gezahlten Mieten entspricht.

Die Mietrückerstattung wird als 1/12 der jährlichen Mietkosten berechnet, die auf dem E1-Formular des Mieters ausgewiesen sind. Dieser Betrag wird mit den maximalen Hilfsgrenzen verglichen:

  • 800 € für einen Mieter ohne Kinder
  • 850 € für einen Mieter mit einem Kind
  • 900 € mit zwei Kindern
  • +50 € für jedes weitere Kind

Mieter, die bis zum 30. Dezember eine geänderte Erklärung einreichen, erhalten die Zahlung bis zum 15. Januar 2026. Darüber hinaus werden Begünstigte, die keine IBAN angegeben haben, dringend aufgefordert, dies unverzüglich zu tun.

So reichen Sie die geänderte Erklärung ein:

Die Korrektur der Daten erfolgt elektronisch über die Plattform myAADE.

Für Sonderfälle ist die Einreichung von Belegen bis zum 31. Dezember über die Anwendung „Meine Anfragen“ auf der Plattform myAADE vorgesehen.

Bürger können sich unter der Nummer 1521 von AADE nach Klärungen erkundigen.

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