30% Mehrwertsteuersenkung auf abgelegenen Inseln ab Neujahr

Ab Neujahr wird die Mehrwertsteuer auf 19 weiteren Ägäis-Inseln und kleineren Inseln mit Geschäftstätigkeit um 30 % gesenkt. Die Senkung betrifft Inseln in der Region Nördliche Ägäis, Samothrake und dem Dodekanes mit einer Bevölkerung von bis zu 20.000 Einwohnern, laut ELSTAT.
Ab 1. Januar geltende Mehrwertsteuersätze:
- 17 % statt 24 % für die meisten Produkte und Dienstleistungen
- 9 % statt 13 % für bestimmte Warenkategorien
- 4 % statt 6 %, wo der superreduzierte Satz gilt
- 3 %, wo bereits ein Satz von 4 % gilt
Tabakwaren und Transportmittel sind ausgenommen.
Abgedeckte Inseln: Agathonisi, Agios Efstratios, Astypalaia, Ikaria, Kalymnos, Karpathos, Kasos, Kos, Lipsi, Leros, Lesbos, Limnos, Megisti, Nisyros, Oinousses, Patmos, Samothrake, Samos, Symi, Tilos, Fournoi, Chalki, Chios, Psara.
Bedingungen für die Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuer gemäß AADE:
- Die Waren müssen sich zum Zeitpunkt des Verkaufs auf den Inseln befinden.
- Das verkaufende Unternehmen muss seinen Hauptsitz oder eine Niederlassung auf den Inseln haben.
Privatpersonen, Unternehmen mit Hauptsitz oder einer Niederlassung auf den Inseln (sofern die Produkte für die Niederlassung bestimmt sind), öffentliche Stellen und kommunale Dienstleistungen mit Sitz auf den Inseln sind berechtigt, mit reduzierter Mehrwertsteuer einzukaufen.