Studienbeihilfe aufgrund von Entlassungsentschädigung abgelehnt

Eine Frau in Zypern verlor ihren Arbeitsplatz und erhielt eine Entschädigung aus dem Fonds für überschüssiges Personal. Sie wurde jedoch darüber informiert, dass sie keinen Anspruch auf eine Studienbeihilfe für ihr Kind hat, das in Griechenland studiert, da die Höhe der Entschädigung in Verbindung mit dem Einkommen ihres Mannes die Einkommensgrenze übersteigt.
Dem Bericht zufolge hätte die Frau Anspruch auf die Beihilfe gehabt, wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht verloren hätte. Der Autor des Artikels, **Φ.Μ.**, drückt die Hoffnung aus, dass das Finanzministerium den Einwand mit Sensibilität prüfen wird.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die übrigen Antragsteller auf Studienbeihilfen für das akademische Jahr 2024-25 gebeten werden, Geduld zu haben.