Neue Regelung für Schweizer Franken-Kredite: 'Haircut' und Details

Eine neue Regelung für Kredite in Schweizer Franken (CHF) etabliert einen dualen Mechanismus, um Wechselkursdifferenzen zu begegnen, die aus der erheblichen Schwankung des Euro-Schweizer Franken-Wechselkurses resultieren.
Ziel ist es, die Nachhaltigkeit für Kreditnehmer und die Stabilität für Gläubiger durch die Umwandlung von Krediten in Euro und die Stabilisierung der Rückzahlungsbedingungen zu gewährleisten.
Die Regelung basiert auf zwei Säulen:
- Durch den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsmechanismus (Gesetz 4738/2020) mit obligatorischer Zustimmung der Gläubiger.
- Außerhalb des Gerichts, mit besonders günstigen Bedingungen, basierend auf Einkommens- und Vermögenskriterien.
Über den außergerichtlichen Mechanismus erfolgt die Einreichung elektronisch und sieht die obligatorische Zustimmung der Gläubiger, die automatische Umwandlung des Kredits in Euro auf der Grundlage des aktuellen EZB-Wechselkurses und den elektronischen Abschluss des Verfahrens vor.
Außerhalb des außergerichtlichen Mechanismus betrifft die Regelung Kreditnehmer mit laufenden oder geringfügig überfälligen Krediten (<90 Tage), die nicht dem Gesetz 3869/2010 unterliegen und sich nicht des außergerichtlichen Mechanismus bedienen. Sie sieht die Umwandlung der Schulden von CHF in Euro mit einem verbesserten Wechselkurs und einem festen Zinssatz vor.