Mindestlohnerhöhung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Der Staat nimmt eine Überprüfung der Mindestlohngrenzen vor, nachdem der Ministerrat am 23. Dezember 2025 eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Das neue Dekret wurde am 31. Dezember 2025 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gemäß dem Dekret:
- Der nationale Mindestlohn bei der Einstellung steigt von 900 € auf 979 € brutto für Arbeitnehmer, die noch keine sechs Monate ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind.
- Nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung steigt der monatliche Mindestlohn von 1.000 € auf 1.088 € brutto.
Diese Beträge gelten für eine Vollzeitbeschäftigung, wobei eine anteilige Anpassung für eine Teilzeitbeschäftigung erfolgt. Die Vollzeitarbeitszeit bleibt unverändert.
Das Änderungsdekret von 2023 wird aufgehoben.