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Fristverlängerung für Steuererklärungen bis 30.09.2025

By Staff
Fristverlängerung für Steuererklärungen bis 30.09.2025
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Der Ministerrat hat eine Verlängerung der Frist für die Einreichung von Steuererklärungen für das Steuerjahr 2024 bis zum 30. September 2025 um 23:59 Uhr genehmigt. Die Verlängerung gilt für natürliche Personen (mit Ausnahme von Selbstständigen) und Selbstständige, die nicht verpflichtet sind, geprüfte Konten zu erstellen.

Die ursprüngliche Frist war der 31. Juli 2025. Die Verlängerung zielt darauf ab, Steuerpflichtige zu entlasten, aber die Bedeutung einer rechtzeitigen und korrekten Einreichung wird betont.

Steuerpflichtige werden dringend gebeten, die Einreichung ihrer Erklärungen im Voraus zu planen, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden. Steuerberater können Unterstützung bei diesem Prozess anbieten.

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