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Kabinett: Details zur finanziellen Unterstützung von Brandopfern

By Staff
Kabinett: Details zur finanziellen Unterstützung von Brandopfern
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Der Ministerrat hat Einzelheiten zur finanziellen Unterstützung von Brandopfern in den von den jüngsten Bränden betroffenen Gemeinden bekannt gegeben. Die Maßnahmen umfassen Einmalzahlungen, Mietzuschüsse und die vollständige Wiederherstellung von Schäden.

Betroffene Gemeinden: Omodos, Arsos, Koilani, Vasa Koilaniou, Vouni, Sylikou, Malia, Laneia, Lofou, Agios Therapon, Agios Ambrosios, Kissousa, Pachna, Kato Kivides, Pano Kivides, Souni-Zanakia, Alassa, Monagri, Pera Pedi, Kouka, Potamiou, Sotira und Ypsonas.

Maßnahme 1: Einmalzahlung: Wird zur Deckung des Grundbedarfs von Familien bereitgestellt, deren ständiger Wohnsitz teilweise oder vollständig zerstört wurde. Bei vollständiger Zerstörung beträgt der Betrag 10.000 € pro Familie zuzüglich 2.000 € pro unterhaltsberechtigtem Kind. Bei teilweiser Zerstörung beträgt der Betrag 5.000 € pro Familie zuzüglich 1.000 € pro unterhaltsberechtigtem Kind.

Maßnahme 2: Mietzuschuss: Die Miete wird ab dem 1. September 2025 vierteljährlich mit 800 € pro Familie zuzüglich 200 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind für eine bestimmte Dauer je nach Schadensumfang gezahlt.

Maßnahme 3: Vollständige Wiederherstellung von Schäden: ETEK wird die Kosten für die Wiederherstellung der Schäden bewerten. Finanzielle Unterstützung wird Antragstellern gewährt, nachdem sie eine entsprechende Verantwortliche Erklärung unterzeichnet haben, in der sie den Betrag der gewährten finanziellen Unterstützung akzeptieren.

Weitere Maßnahmen: Gebührenbefreiungen, Mietbefreiungen, Neuausstellung von Reisedokumenten.

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