Maul- und Klauenseuche: Klarstellungen der Veterinärdienste

Die Veterinärdienste haben Klarstellungen bezüglich des Umgangs mit und der Bestattung von toten Tieren aufgrund der Maul- und Klauenseuche herausgegeben und reagieren damit auf öffentliche Äußerungen und Anfragen.
Sie geben an, dass nach der Bestätigung der ersten Fälle der Notfallplan gemäß der Verordnung (EU) 2020/687 aktiviert wurde, die die Keulung aller Tiere in Betrieben vorschreibt, in denen Fälle identifiziert wurden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Es wird betont, dass dies keine Entscheidung der Republik Zypern ist, sondern eine Verpflichtung, die sich aus dem EU-Rechtsrahmen ergibt.
Die Veterinärdienste stehen in ständigem Kontakt mit der Europäischen Kommission, übermitteln die Bedenken der zypriotischen Landwirte und fördern Vorschläge zur Bewältigung der Krise unter Berücksichtigung der Besonderheiten der zypriotischen Realität.
Bezüglich der Ankündigung der Bewegung der Ökologen – Bürgerkooperation stellen die Veterinärdienste klar, dass die Bestattungsplätze auf der Grundlage spezifischer technischer und ökologischer Spezifikationen unter Berücksichtigung geologischer und hydrogeologischer Daten ausgewählt werden. Es werden Abdichtungs- und Desinfektionsmaßnahmen angewendet, um die Viruslast zu reduzieren und die Umwelt zu schützen.
Der Transport der Tiere erfolgt mit dem LKW über kurze Strecken innerhalb des kontaminierten Gebiets, und der Bestattungsgraben wird nach Abschluss des Keulungsprozesses versiegelt. Das Vorhandensein von Gerüchen ist zu erwarten und steht nicht im Zusammenhang mit der Übertragung der Krankheit.
Die zuständigen Behörden arbeiten weiterhin an der Eindämmung der Krankheit in Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden. Die Veröffentlichung fragmentierter Fotos ohne angemessene Informationen trägt zur Fehlinformation der Bürger bei.
Die Veterinärdienste fordern die Bürger auf, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Quelle: KYΠΕ