Studienverlängerung abgelehnt: Student bestand nur die Hälfte der Kurse

Das Verwaltungsgericht wies die Berufung eines Studenten aus Bangladesch zurück, der eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in Zypern beantragt hatte. Der Student, der 2015 in Zypern ankam, sollte sein Studium im Jahr 2019 abgeschlossen haben.
Trotz der beiden Verlängerungen, die ihm bis 2021 gewährt wurden, hatte er es nicht geschafft, alle Kurse zu bestehen. Das Einwanderungsamt weigerte sich, ihm eine weitere Verlängerung zu gewähren, da die Untersuchung ergab, dass er nur die Hälfte der Kurse bestanden hatte.
Richterin Elita Gabriel entschied, dass die Entscheidung des Einwanderungsamtes rechtmäßig sei, da sie alle Daten berücksichtigte und ausreichende Nachforschungen anstellte.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Ablehnung einer weiteren Verlängerung des Studentenvisums aufgrund unzureichender Studienfortschritte.