Überarbeitete Wohnungsbaupläne für Berggebiete: 20 % Erhöhung für Flüchtlinge

Ab dem 2. März 2026 tritt die neue Ausschreibung für überarbeitete Wohnungsbaupläne zur Revitalisierung von Berg-, abgelegenen und benachteiligten Gebieten sowie ländlichen Gebieten in Kraft.
Das Innenministerium kündigte Verbesserungen an, die darauf abzielen, die Pläne im Rahmen der staatlichen Wohnungspolitik attraktiver zu gestalten. Die Pläne werden seit 2019 umgesetzt und zielen darauf ab, finanzielle Unterstützung für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu leisten.
Zu den Änderungen gehören eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für vertriebene Begünstigte um 20 %, eine Erhöhung der maximalen Unterstützung für den ländlichen Plan um 5.000 € und eine Erhöhung der Einkommenskriterien um 5.000 €.
Darüber hinaus wird die maximale finanzielle Unterstützung für spezielle Konstruktionen in Berg- und benachteiligten Gebieten um 5.000 € und in extrem bergigen Gebieten um 15.000 € erhöht.
Anträge werden bis zum 31. Dezember 2027 entgegengenommen.