Oberster Gerichtshof weist Beschwerde gegen Schiffsarrestbefehl für "BOSPHORUS QUEEN" ab

Der Oberste Gerichtshof hat als Seehandelsgericht eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Arrestbefehls für das unter Panama-Flagge fahrende Schiff „BOSPHORUS QUEEN“ abgewiesen. Die Entscheidung vom 25. Juli 2025 betrifft Schäden, die das Schiff einer Fischfarm in Vasiliko zugefügt hat.
Laut dem Urteil kollidierte die „BOSPHORUS QUEEN“ am 28. Juni 2025 mit der Fischfarm, zerstörte fünf Käfige vollständig und verursachte erhebliche Schäden an zwei weiteren. Die Kollision führte zum Entkommen von Fischen und zur Beschädigung des Liegeplatzes.
Die klagenden Unternehmen schätzen den Gesamtschaden auf 2.473.995 €. Das Gericht hatte einen Arrestbefehl für das Schiff erlassen und als Bedingung für seine Freilassung eine Bankbürgschaft in Höhe von 3.000.000 € festgelegt.
Die Beklagten beantragten den Ersatz der Bankbürgschaft durch eine Letter of Undertaking (LOU) eines Mitglieds des Lloyd's of London Syndikats in Höhe von 1.450.000 €. Das Gericht wies den Antrag zurück und bestand auf der ursprünglichen Bankbürgschaft, da keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wurde.
Der Oberste Gerichtshof wies den Antrag mit Kosten zu Lasten der Kläger ab.
Quelle: ΚΥΠΕ