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Entschädigung für nicht genehmigte Gebäude, die durch Brände in Limassol beschädigt wurden

By Staff
Entschädigung für nicht genehmigte Gebäude, die durch Brände in Limassol beschädigt wurden
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Die vom Ministerrat angekündigten Unterstützungsmaßnahmen für Brandopfer im Bezirk Limassol umfassen auch Eigentümer von nicht genehmigten Gebäuden, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wohngebieten.

Wie Innenminister Konstantinos Ioannou mitteilte, müssen Eigentümer von nicht genehmigten Immobilien bis zum 31.12.2025 einen Genehmigungsantrag stellen, je nachdem, ob sie sich innerhalb oder außerhalb eines Wohngebiets befinden.

Die finanzielle Unterstützung wird in Etappen ausgezahlt, nach Einreichung des Antrags, Vorlage einer Erklärung eines Beraters und Vorlage einer Bescheinigung über den Arbeitsfortschritt. Im Falle einer Nichtgenehmigung werden 25 % des geschätzten Schadens gewährt.

Für Eigentümer mit Versicherung wird bei Genehmigung ein Betrag in Höhe des Selbstbehalts der Versicherung gewährt. Andernfalls wird eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 25 % des Selbstbehalts gewährt.