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Dringende Verlängerung für Anträge auf Studentenwohlfahrt

By Staff
Dringende Verlängerung für Anträge auf Studentenwohlfahrt
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Der Zuschuss- und Leistungsdienst des Finanzministeriums hat eine dringende Verlängerung für die Einreichung von Anträgen für das akademische Jahr 2024-2025 bekannt gegeben. Die Verlängerung gilt vom 20. Oktober 2025 bis zum 24. Oktober 2025.

Familien von Studenten, deren Anträge aufgrund fehlerhafter Einreichung durch die Studenten selbst abgelehnt wurden, sind antragsberechtigt, da sie laut Gesetz von den Eltern oder Erziehungsberechtigten hätten eingereicht werden müssen. Darüber hinaus sind auch Familien anspruchsberechtigt, die noch keinen Antrag auf staatliche Studentenwohlfahrt für das akademische Jahr 2024-2025 gestellt haben.

Das Finanzministerium betont, dass keine weitere Verlängerung gewährt wird und fordert die Interessenten auf, ihre Anträge umgehend einzureichen.

Quelle: Zyprische Nachrichtenagentur

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