Angeklagte Geistliche üben weiterhin ihre Pflichten aus

Seit Anfang des Jahres ist ein Gerichtsverfahren gegen einen Geistlichen wegen angeblicher Sexualdelikte anhängig, doch er übt weiterhin seine Pflichten aus. Trotz der Unschuldsvermutung werden Fragen nach der Logik seiner Nichtentfernung aufgeworfen, anders als in anderen Fällen, in denen Personen sogar während der Ermittlungen suspendiert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es inakzeptabel ist, dass eine Beschwerde und Strafverfolgung gegen einen Geistlichen vorliegt, der in einer Metropole arbeitet, und dass er in seiner Position verbleibt. Ein ähnlicher Fall betrifft einen anderen Geistlichen, dem die Verletzung persönlicher Daten vorgeworfen wird. Die Antwort Seiner Seligkeit zu diesen Fragen wird erwartet. ΜΙΧ.