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Elektronische Einreichung des Formulars zur Änderung der Kindergeldangaben ab 1. September

By Staff
Elektronische Einreichung des Formulars zur Änderung der Kindergeldangaben ab 1. September
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Ab dem 1. September 2025 können Antragsteller und Empfänger des Kindergeldes und des Alleinerziehendenzuschlags das Formular zur Änderung der Angaben elektronisch über CY Login einreichen.

Der Wohlfahrtsamtes gab bekannt, dass die elektronische Einreichung über jedes Gerät mit Internetzugang rund um die Uhr möglich sein wird, wodurch die Notwendigkeit einer physischen Anwesenheit in den Servicezentren reduziert wird.

Über das elektronische Formular können die Berechtigten ihren Familienstand, ihre Adresse, ihre Kontaktdaten, ihre IBAN ändern, Kinder hinzufügen und Teilnahme- oder Militärdienstbescheinigungen einreichen.

Antragsteller mit elektronischer Signatur können das Autorisierungsformular elektronisch mit ihrer elektronischen Identität (eID) einreichen. Nach der Einreichung erhalten sie eine Bestätigung per E-Mail.

Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einreichung des Formulars zur Änderung der Angaben ausschließlich elektronisch möglich. Für weitere Informationen können sich Interessierte auf der Website des Wohlfahrtsamtes informieren, die Nummer 1450 anrufen, eine E-Mail an [email protected] senden oder das Fax +357 22 803048 verwenden.

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