Veterinärdienste: Protokolle für Maul- und Klauenseuche sofort aktiviert

Die Veterinärdienste gaben die Aktivierung des Notfallplans für die Maul- und Klauenseuche unmittelbar nach Feststellung des ersten Falls gemäß der Verordnung (EU) 2020/687 bekannt.
Die zuständigen Seuchenkontrollzentren wurden aktiviert, und epidemiologische Untersuchungs-, Probenahme- und Rückverfolgungsverfahren werden durchgeführt. In den betroffenen Gebieten wurden Beschränkungs- und Biosicherheitsmaßnahmen verhängt.
Die Landwirte wurden über Biosicherheitsmaßnahmen informiert, und im Amtsblatt der Republik Zypern (Nr. 5999 vom 26. Februar 2026) wurde eine offizielle Mitteilung veröffentlicht, die Verbote der Bewegung von Tieren, Futtermitteln, Weidehaltung und Ausrüstung enthält.
Ausnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung für die Verbringung von Tieren in Schlachthöfe, die Verbringung von Futtermitteln und Medikamenten über zugelassene Lieferanten und den Transport von Wasser zulässig.
Die Maßnahmen variieren je nach Zone, mit strengeren Maßnahmen in infizierten Gebieten und Schutzzonen (Formular SEA 8) und einem Schwerpunkt auf Überwachung in Überwachungszonen (Formular SEA 16).
Die Bedeutung der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wie Zugangskontrolle, Desinfektion, Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und Besucherprotokollierung wird hervorgehoben.
Die Veterinärdienste versichern, dass ihre Maßnahmen mit der EU koordiniert sind und auf einem umfassenden Plan basieren.