Gesetz regelt vier zahnärztliche Fachgebiete in Zypern

Das Parlament hat eine Änderung des Gesetzes über zahnärztliche Fachgebiete verabschiedet und damit klare Anforderungen an die Ausbildung von Zahnärzten festgelegt.
Die Änderung etabliert neue zahnärztliche Fachgebiete in Zypern und erweitert die akademischen Qualifikationen, die für die Anerkennung eines Fachgebiets erforderlich sind. Sie ermöglicht auch die Anerkennung von postgradualen Qualifikationen und praktischen Ausbildungen, die in Zypern absolviert wurden.
Um als Spezialist anerkannt zu werden, muss ein Zahnarzt über einen postgradualen Abschluss, ein Diplom oder ein Zertifikat einer Spezialisierung verfügen, das nach bestandenen Prüfungen erworben wurde und das Recht einräumt, im Ausstellungsland als Spezialist anerkannt zu werden.
Der Gesetzentwurf enthält Übergangsbestimmungen für Zahnärzte, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnungen im Zahnärzteregister eingetragen sind. Diese Fachkräfte können als Spezialisten anerkannt werden, wenn sie nachweisen, dass sie vor dem 27. März 2009 eine Spezialisierung erworben haben.