Forstamt: Erinnerung an das Campingverbot in Staatswäldern

Das Forstamt erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Campen in Staatswäldern ohne Genehmigung illegal ist und gemäß dem Forstgesetz strafbar ist.
Die Strafen umfassen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 5.000,00 € oder beides.
Besonders in den Sommermonaten ist das unbefugte Campen in Gebieten wie dem Akamas National Forest Park zu beobachten, was zu Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung führt.
Das Anzünden von Feuer in der Landschaft ist verboten, außer in ausgewiesenen Bereichen. Gemäß dem Forstgesetz (Änderung) von 2025 wird das Anzünden von Feuer in Staatswäldern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 100.000,00 € geahndet.
Das Campen ist nur in ausgewiesenen Campingbereichen erlaubt.
Im Falle von Rauch oder Feuer rufen Sie 1407 (Forstamt) oder 112 (Feuerwehr).