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Verbraucherschutzdienst: Vorsicht bei Reiseversicherungen

By Staff
Verbraucherschutzdienst: Vorsicht bei Reiseversicherungen
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Der Verbraucherschutzdienst rät Reisenden, beim Abschluss eines organisierten Reisevertrags auf die Versicherung zu achten. Es wurden unzureichende Informationen über optionale Reiseversicherungen und deren Inhalt festgestellt.

Reisende haben das Recht auf vollständige und klare vorvertragliche Informationen von Reisebüros. Der Dienst empfiehlt, vor der Buchung detaillierte Informationen anzufordern und sich über die Arten der Versicherungsdeckung zu informieren, wie z. B. Verlust von Gepäck, Flugverspätung oder -stornierung, Stornierungskosten, Rückführung, medizinische Versorgung oder Unfall im Ausland.

Reisebüros sind verpflichtet, den Verbrauchern vor Vertragsabschluss angemessene und wesentliche Informationen gemäß dem Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen von 2017 bereitzustellen.

Zugehörige Informationen sind hier für Reisende und hier für Reisebüros verfügbar.