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Ungepflegte Grundstücke: Neue Fristen, Erklärungen und Strafen

By Staff
Ungepflegte Grundstücke: Neue Fristen, Erklärungen und Strafen
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Neue Vorschriften zur Reinigung von Grundstücken sind in einem Gesetzentwurf des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz enthalten. Die Änderungen betreffen Fristen, Erklärungen und Strafen.

Wesentliche Änderungen:

  • Fristen: Eigentümer müssen die Reinigung der Grundstücke vom 1. April bis zum 15. Juni jedes Jahres sicherstellen.
  • Erklärung: Obligatorische Abgabe einer Erklärung an das Nationale Register zur Aufrechterhaltung präventiver Brandschutzmaßnahmen für Immobilien bis zum 15. Juni.
  • Strafen: Bei Nichtreinigung beträgt die Strafe bis zu 2.500 Euro. Für falsche Erklärungen ist eine Geldstrafe von 5.000 Euro und eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vorgesehen.

Die Gemeinden informieren die Verantwortlichen bis zum 31. Mai und führen Stichprobenkontrollen vom 1. Juni bis zum 31. Oktober durch.

Die Feuerwehr führt Inspektionen nach Beschwerden durch.