Gesetzesverweisung zur obligatorischen Benachrichtigung der Eltern bei Abwesenheit des Kindes

Der Präsident der Republik hat die Gesetze zur obligatorischen Benachrichtigung der Eltern bei Abwesenheit ihrer Kinder von Kindergärten oder Kinderbetreuungszentren zurückverwiesen. Laut einer gemeinsamen Ankündigung des Ministeriums für Bildung, Sport und Jugend und des stellvertretenden Ministeriums für soziale Wohlfahrt betrifft die Verweisung die praktische Umsetzung der Verordnung.
Die Regierung stimmt der Philosophie der Änderungsgesetze zu, die darauf abzielen, die Eltern unverzüglich über die Abwesenheit ihrer Kinder zu informieren. Die Verordnung sah vor, die Eltern innerhalb einer Stunde nach der geplanten Ankunftszeit zu benachrichtigen.
Die beiden zuständigen Ministerien arbeiten an der Entwicklung umsetzbarer Lösungen, um die Essenz der Verordnung zu gewährleisten, ohne die Funktionalität der Strukturen zu beeinträchtigen. Die Maßnahmen werden im Hinblick auf das neue Schuljahr 2025-2026 umgesetzt.
Die Regierung bekräftigt ihr Engagement für die Stärkung der Sicherheit von Kindern.